Beschlagnahme Führerschein

Bei einer drohenden Beschlagnahme des Führerscheins oder bei einer bereits erfolgten Beschlagnahme des Führerscheins ist es für das weitere Strafverfahren und damit auch für Ihre Zukunft von größter Bedeutung, dass unverzüglich ein Fachanwalt für Strafrecht mit der Verteidigung beauftragt wird.

Nur so ist gewährleistet, dass bereits in einem frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens die geeigneten Schritte eingeleitet werden, um die Fahrerlaubnis wieder zu erlangen und damit auch den Führerschein zurückzuerhalten und Sie nicht ohne Not Angaben machen, die später zu einer Verurteilung und dem Verlust des Führerscheines führen.

Es ist stets sinnvoll, jemanden zu beauftragen, der sich mit dieser Materie auch auskennt und nicht selber rumzuwurschteln. 

Vertrauen Sie auf meine Erfahrung, im Speziellen, ob, wann und wenn in welchem Umfang Angaben gemacht werden und wann – z. B. mangels Akteneinsicht - nicht.

Wenn Sie alleine und ohne Kenntnis der Akte bei der Polizei Angaben machen, ist es häufig schon zu spät, da diese unbedachten Angaben immer in der Akte auftauchen, sich durch das gesamte Strafverfahren ziehen und später zumeist auch verwertet werden können.

Erst mit Einschaltung eines Verteidigers agieren Sie zumindest auf  Augenhöhe.

Sie müssen sich im Ergebnis vor Augen halten, dass Sie bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft nur eine Tagebuchnummer/ ein Aktenzeichen sind und diese keinerlei Interesse haben, auch für Sie Entlastendes zu Tage zu fördern, obwohl dies vom Gesetz eigentlich genau so vorgesehen ist.

Bei frühzeitiger Beauftragung eines Verteidigers nimmt sich dieser Ihrer Verteidigung und Ihrer Interessen an und kann aller Voraussicht nach Anforderung und Durchsicht der Akte mitteilen, „wohin die Reise geht“ und vor allem auch Entlastendes vortragen.

Vor diesem Hintergrund würde ich mich freuen, sofern Sie über mein Sekretariat einen Besprechungstermin vereinbaren.

Vielen Dank für den Besuch der Homepage der Rechtsanwälte Schmidt & Doderer.

 

Rechtsanwalt Felix Schmidt,
Fachanwalt für Strafrecht, Heilbronn